Wege zur Logopädie – Anfahrt, Anmeldung und Verordnung

Anfahrt

Die Praxis Abel für Logopädie und Sprachtherapie in Mönchengladbach Rheydt finden Sie auf der Wilhelm – Strater – Strasse 94.

In der Nähe halten die Buslinien 001 und 002 an der Haltestelle Nordstraße. Die Linie 016 hält am Amtsgericht.

Vor der Praxis befinden sich Parkplätze für unsere Patienten.

Anmeldung

Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin in unserer Praxis.

Während wir behandeln, möchten wir uns Zeit nehmen für unsere Patienten. Daher nimmt unser Anrufbeantworter Ihren Anruf gerne entgegen. Hinterlassen Sie eine Nachricht und Ihre Telefonnummer und Ihren Namen, dann rufen wir Sie baldmöglichst zurück.

Telefon: 02166 420449

Logopädie Verordnung

Logopädie ist eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenkassen und muss von einem Arzt verordnet werden.

Als Abrechnungsgrundlage einer logopädischen Praxis dient eine ärztliche Heilmittelverordnung oder ein Privatrezept. Zur Ausstellung ist jeder behandelnde Arzt berechtigt. Eine Sprachtherapie ohne vorherige ärztliche Diagnostik und Verordnung ist nicht möglich.

Für Kinder stellt diese in der Regel der Kinderarzt, HNO- Arzt, Kieferorthopäde oder Phoniater aus.

Bei Erwachsenen kann die Verordnung für Logopädie außerdem von einem Neurologen oder Allgemeinarzt ausgestellt werden.

Die Verordnung darf bei gesetzlich Versicherten nach Ausstellungsdatum nicht älter als 14 Tage sein.

Beim ersten Rezept für Logopädie verordnet der Arzt meist 10 Therapiestunden à 45 Minuten. Danach sind Folgeverordnungen im gesetzlich festgelegten Rahmen möglich.

Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, sollte dieser mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Andernfalls stellen wir Ihnen den Termin privat in Rechnung.

Zuzahlung

Die logopädische Behandlung zählt zur Grundversorgung der gesetzlichen Krankenkassen und wird als Pflichtleistung bezahlt.

Bei Kinder und Jugendlichen (bis 18 Jahre) werden die Kosten zu 100% übernommen. Sie sind von Zuzahlungen jeglicher Art befreit.

Bei Erwachsenen wird die logopädische Behandlung zu 90% von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Der Patient zahlt einen Eigenanteil von 10% je Heilmittelverordnung und
eine Verordnungsgebühr in Höhe von 10 Euro.

Von diesen Zuzahlungen kann man sich befreien lassen. Informationen
hierzu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Hausbesuche

Gerne kommen wir auch zu Ihnen nach Hause. Dies ist immer dann möglich, wenn Ihr Arzt einen Hausbesuch verordnet hat.